§ I. Allgemeines – Geltungsbereich
(a) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vereinbarungen,
Angebote, Lieferungen und Leistungen. (b) Unsere Verkaufsbedingungen
gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
§ II. Angebot – Angebotsunterlagen
(a)
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot
nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.. (b) Unsere Angebote
sind freibleibend und werden erst mit schriftlicher Bestätigung des
Auftrages oder Zusendung der Ware durch uns verbindlich. (c)
Verbindliche Angebote geben wir nur auf schriftlichen Auftrag ab und
bezeichnen diese als "Verbindliches Angebot".
§ III. Preise – Zahlungsbedingungen
(a)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab Geschäftssitz. (b) Alle Preisangaben verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (c) Mangels anderweitiger
Vereinbarung gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen
Listenpreise. (d) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung. (e) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. (f)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ IV. Lieferzeit und – Umfang
(a)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers voraus. (b) Für die Dauer der Prüfung
und Zahlung der Rechnung vom Kunden wird die Lieferzeit unterbrochen.
Die Unterbrechung gilt vom Tag der Absendung an den Kunden bis zum Tag
des Eintreffens seiner Stellungnahme. (c) Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (d) Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt, soweit sie dem Kunden im Einzelfall zumutbar sind. (e)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (f) Sofern
die Voraussetzungen von (e) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist. (g) Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft
im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften
auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns
zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu
machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist. (h) Wir haften ferner nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. (i) Wir haften auch nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. (j) Im Übrigen haften wir im Fall des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. (k) Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ V. Gefahrenübergang
(a)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung ab Geschäftssitz vereinbart. (b) Sofern der Kunde es wünscht,
werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. (c) Vorlagen des
Kunden sind frei Haus zu liefern und werden ohne besondere Anweisung
auf dem Postweg oder per Boten zurückgesendet.
§ VI. Gewährleistung
(a)
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. (b) Filme,Bücher,Kleidung und Datenträger sind vom
Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, insbesondere auf Vollständigkeit.
(c) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind
wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (e) Wir haften nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (f)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. (g) Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. (h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. (i) Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(j) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,
479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab
Ablieferung der mangelhaften Sache. Das Widerrufsrecht für
Gewerbetreibende wird ausgeschlossen. Geöffnete oder angebrochene
Flaschen oder Gebinde werden nicht zurückgenommen.
§ VII. Gesamthaftung
(a)
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter VI. vorgesehen,
insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn
oder wegen sonsiger Vermögensschäden des Bestellers ist
ausgeschlossen.. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. (b)
Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt. (c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns
gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a)
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch
uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unversüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden
abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. (b) Der Kunde ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen
(insofern wäre ein verlängerter Eigentumsvorbehalt zweckmäßig)
§ IX. Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1)
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die
Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.